Kieferorthopädie (Abkürzung: KFO)
ist "die Lehre der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Dysgnathien". Unter Dysgnathien versteht man eine Zusammenfassung von
Fehlentwicklungen des Kiefers, der Zähne oder des Kausystems. Das Ziel der Kieferorthopädie ist es also, Fehlentwicklungen des Kauorgans entweder zu verhindern oder – falls notwendig – zu behandeln und zu beheben. Die riesige Vielfalt an verschiedenen Zahn- und Kieferfehlstellungen erfordert einen Behandler, der auf diesem Gebiet viel Erfahrung und Wissen mitbringt.
Aus diesem Grund muss ein fertiger Zahnarzt nach dem Studium noch eine mindestens dreijährige Weiterbildung durchführen, bevor er sich "Kieferorthopäde" nennen darf. In diesen drei Jahren lernt er, die verschiedenen Fehlentwicklungen zu erkennen und dementsprechende Behandlungen einzuleiten. Die Weiterbildung muss der Zahnarzt mindestens 1 Jahr an Universitätskliniken, den Rest bei erfahrenen, weiterbildungeberechtigten Kieferorthopäden absolvieren. Nach Ablauf dieser drei Jahre muss der angehende Kieferorthopäde sein Fachwissen in einer Prüfung testen lassen. Erst nach bestandener Prüfung darf sich ein Zahnarzt "Kieferorthopäde" nennen – diese Gebietsbezeichnung ist geschützt.








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